Teilnahmebedingungen

Bottrop – RadQuadrat Ideenwettbewerb Logo –Teilnahmebedingungen

ACHTUNG: Teilnahmefrist verlängert bis zum 29.09.2017

1.    Teilnehmer und Teilnahme

Der Wettbewerb richtet sich an jede juristische Privatperson ab 12 Jahren mit angemeldetem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in der Stadt Bottrop sowie an in der Stadt Bottrop geborene Personen. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Mitarbeiter der Stadt Bottrop, alle Jurymitglieder sowie das Expertenteam von raumkom, AB Stadtverkehr  und D2B und deren Angehörige.

Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt über die Abgabe der Logo- Entwürfe (Beiträge). Jeder Teilnehmer darf nur einen Logo-Entwurf einreichen, jede Einreichung ist nur dann gültig, wenn sie mit dem Namen und der Anschrift der einreichenden Person gut leserlich versehen ist und diese Person den Teilnahmebedingungen zustimmt.

2.    Gesuchte Ideen/Logoentwürfe

In dem Wettbewerb werden Logoentwürfe für das Radverkehrsprojekt RadQuadrat der Stadt Bottrop gesucht. Daher müssen die Entwürfe später gut erkennbar, skalierbar und druckbar sein. Sie dürfen farbig sein, sollen aber dann gleichermaßen monochrom wirksam sein. Daher sind gezeichnete Entwürfe sinnvoll, gegenständliche bzw. dreidimensionale Einreichungen können nicht akzeptiert werden. Die Beiträge müssen eigens und exklusiv für das Projekt erstellt worden sein. Sie müssen durch die Verfasser erstellt worden sein. Die Beiträge dürfen Rechte Dritter nicht verletzen (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) oder gegen die guten Sitten oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

3.    Abgabe oder Erstellung der Beiträge

Der Wettbewerb beginnt am 31. August 2017. Die Einsendung der Beiträge kann entweder auf dem Postweg oder im Rahmen der Arbeit an den Infoständen in Bottrop oder im Rahmen des Workshops zum Ideenwettbewerb (am 09.09.2017) bis zum 14. September 2017 erfolgen. Es gilt der Poststempel, bei persönlichen Einreichungen (Info-Stand oder Workshop) das Abgabedatum. Die Postanschrift für die Abgabe lautet:

 

raumkom – Institut für Raumentwicklung und Kommunikation

Max-Planck-Straße 18

54296 Trier

 

Der/-die Teilnehmer/-in versichern, dass sie persönlich und ausschließlich Urheber der eingereichten Beiträge sind, ihnen die uneingeschränkten Verwertungsrechte an den Beiträgen zustehen und dass die eingereichten Beiträge frei von Rechten Dritter sind. Berücksichtigt werden können nur Beiträge, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • visuelle Darstellung der Idee/des Entwurfs (als Foto oder Skizze/Zeichnung)
  • ausgefüllte Identitätserklärung (Name und Anschrift)

4.    Verfahrensablauf

Die Bewertung der Beiträge erfolgt durch eine Jury die aus Vertretern des Rates der Stadt Bottrop bzw. dessen Gremien, der Stadtverwaltung Bottrop, der Bottroper Medienwirtschaft, und einzelnen externen Fachleuten besteht. Diese wählen unter allen Einsendungen die zehn besten Entwürfe aus. Die Jurysitzung wird bis zum 15.10.2017 stattfinden. Im Anschluss werden die Gewinner benachrichtigt und die Preise im Rahmen einer Prämierung im Oktober/November 2017 feierlich übergeben, daran anschließend werden alle Einreichungen, voraussichtlich im November im Kulturzentrum  für die Dauer von zwei Wochen ausgestellt. Die Prämierung erfolgt durch einen offiziellen Vertreter der Stadt Bottrop. Die Preise werden ebenfalls im Rahmen dieser Veranstaltung vergeben. Die Ideen der ersten zehn Plätze sind im Web abrufbar.

5.    Kriterien für den Auswahlprozess

Dem Auswahlprozess liegen vorab definierte Kriterien zugrunde. Diese sind im Folgenden genauer definiert.

  • Zutreffen auf das Projekt.

Der eingereichte Beitrag passt inhaltlich zum Radverkehrsprojekt RadQuadrat.

  • Qualität der Einsendung

Der eingereichte Beitrag ist von angemessener Qualität.

  • Realisierbarkeit

Der eingereichte Beitrag ist in der Praxis umsetzbar.

  • Alltagstauglichkeit

Der eingereichte Beitrag ist skalierbar, funktioniert auch monochrom und ist gut zu erkennen.

  • Wiedererkennungswert

Der eingereichte Beitrag hat einen Wiedererkennungswert.

Je besser das Kriterium zutrifft, desto besser bewertet wird der Beitrag eingeordnet.

6.    Gewinner

Die Gewinner werden spätestens zwei Wochen nach der Jurysitzung telefonisch, schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt. Ein Preis kann nicht übertragen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Gewinn zurückzuziehen und den Preis innerhalb von vier Wochen nach Absenden der Gewinnmitteilung neu zu vergeben, wenn

  • der Gewinner nicht erreichbar ist oder er bzw. eine bevollmächtigte Person seinen Preis nicht annehmen kann;
  • der Beitrag Rechte Dritter verletzt (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) oder gegen die guten Sitten oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;
  • Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Alter, Wohnsitz) vom Teilnehmer nicht wahrheitsgemäß angegeben wurden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Die Gewinner können namentlich veröffentlicht werden, z.B. im Internet. Mit der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.

7.    Preise und Preisverleihung

Die Gewinner der ersten zehn Plätze erhalten für ihre Ideen und Prototypen folgende Sachpreise.

  1. Preis: 250 € Gutschein für Bett und Bike in NRW
  2. Preis: 130 € Gutschein für individualisierten Rucksack der Firma Ortlieb
  3. Preis: Gutschein für ein Jahresabo der Zeitschrift „aktiv Radfahren“
  4. -7. Preis: Fahrradhelm plus 15 € Blumengutschein
  5. Preis: Fahrradaccessoires plus 15 € Blumengutschein
  6. Preis: Freikarten für 2 Personen für das Solbad Vonderort plus zwei Wasserbälle
  7. Preis: 3 Romane plus 10 € Buchgutschein

Die Gewinner der ersten drei Plätze müssen bei der Preisverleihung im Oktober/November 2017 anwesend sein und den Preis persönlich entgegennehmen, in begründeten Ausnahmen (Krankheit etc.) kann die Entgegennahme durch eine bevollmächtigte Person, die der Preisträger vorab benennt, erfolgen.

8.    Nutzungsrechte

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit der Einreichung ihrer Beiträge damit einverstanden, dass ihr Beitrag im Falle des Sieges zur weiteren Verwendung eine Überarbeitung erfährt. Weiterhin besteht Einverständnis, dass die Beiträge entgeltfrei durch die Stadt Bottrop im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs, insbesondere für das Projekt RadQuadrat sowie der begleitenden und dem Wettbewerb nachfolgenden Berichterstattung zeitlich und räumlich unbegrenzt verwendet und publiziert, insbesondere vervielfältigt und verbreitet sowie im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Einer möglichen Ausstellung und Veröffentlichung des eingereichten Beitrages wird ausdrücklich zugestimmt. Die Stadt Bottrop behält sich vor, im Internet veröffentlichte Beiträge zu löschen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung von Beiträgen. Der/die Bewerber/-in erklärt seine/ihre Zustimmung zur Nennung und Teilnahme über seine/ihre Idee auf der offiziellen Website des Wettbewerbs. Die Nutzungsrechte werden der Stadt Bottrop mit der Beitragseinreichung im vorgenannten Umfang als nicht-ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen der gesonderten Zustimmung der Teilnehmer.

Der/die Teilnehmer/-in stellt die Stadt Bottrop von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte der Stadt Bottrop gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund des Beitrags des Teilnehmers geltend machen. Diese Freistellung gilt insbesondere für wettbewerbs-, urheber-, marken-, und namens- und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche.

9.    Datenschutz und Haftung

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten aus dem Wettbewerb erfolgt nur zur Durchführung des Wettbewerbs. Die Daten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht, sofern es sich nicht um einen Teilnehmer handelt, der einen Preis oder bei der Verlosung gewonnen hat.

Die Stadt Bottrop und ihrer Dienstleister übernehmen keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Beiträgen. Eine Rücksendung von eingereichten Beiträgen erfolgt nicht. Eingesandte Beiträge können nach Ablauf des Wettbewerbs vom jeweiligen Teilnehmer oder Gruppenverantwortlichen auf schriftliche Anfrage persönlich bei der Stadt Bottrop abgeholt werden. In diesem Fall wird der/die Teilnehmer/-in wieder Eigentümer/-in seines Beitrags. Nach dem 31. Dezember 2017 noch vorhandene Beiträge können einbehalten oder vernichtet bzw. gelöscht werden. Das Recht zur Veröffentlichung der Beiträge oder von Abbildungen der Beiträge besteht fort.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10. Auslober

Auslober des Wettbewerbs ist die

Stadt Bottrop

Stadtplanungsamt

11. Ansprechpartner

Fragen zum Wettbewerb sind zu richten an:

Herrn Reimund Keysberg

Tel. 02041 / 70-3393

reimund.keysberg(et)bottrop.de

 

Sie können die Teilnahmebedingungen aber auch als PDF herunterladen, z.B. um sie ggf. zu Hause auszudrucken:

Teilnahmebedingungen_LogoWettbewerb_Bottrop